E-Auto-Förderung 2026
Die E-Auto-Förderung kurz erklärt.
Mit der neuen E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Umstieg auf Elektromobilität. Je nach Haushaltseinkommen, Kinderzahl und Fahrzeugart sind bis 6.000 Euro Zuschuss möglich – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing (Mindestlaufzeit und Zulassung auf Antragsteller: 36 Monate).
Kurz erklärt
- Förderfähig: Neufahrzeuge (EU-Fahrzeugklasse M1)
- Gültig für Neuzulassungen ab 01. Januar 2026
- Anträge werden digital beim BAFA über die Förderzentrale Deutschland gestellt
- Antragstellung auch rückwirkend möglich (entscheidend: Datum der Neuzulassung)
Die Angaben auf dieser Seite dienen Ihrer Orientierung und stellen keine verbindliche Förderzusage durch Herbrand dar. Ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung erhalten können, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen, dem konkreten Fahrzeug und der Erfüllung sämtlicher Förderbedingungen ab. Maßgeblich sind die geltende Förderrichtlinie und die Vorgaben der zuständigen Bewilligungsbehörde.
Über die Bewilligung Ihres Förderantrags entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Gewährung erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Der Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags allein garantiert keine Förderung. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über die für Sie und Ihr Wunschfahrzeug geltenden Voraussetzungen.
Stand: 01.10.2026
Klicken Sie auf das passende Einkommen, um zu sehen, welche Förderhöhe für Sie möglich ist.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Ohne Kinder | 1 Kind (<18 Jahre) | 2+ Kinder (<18 Jahre) |
|---|---|---|---|
bis 45.000 € | 5.000 € Vollelektrisch 3.500 € Plug-In-Hybride* | 5.500 € Vollelektrisch 4.000 € Plug-In-Hybride* | |
bis 60.000 € | 4.000 € Vollelektrisch 2.500 € Plug-In-Hybride* | 4.500 € Vollelektrisch 3.000 € Plug-In-Hybride* | 5.000 € Vollelektrisch 3.500 € Plug-In-Hybride* |
bis 80.000 € | 3.000 € Vollelektrisch 1.500 € Plug-In-Hybride* | 3.500 € Vollelektrisch 2.000 € Plug-In-Hybride* | 4.000 € Vollelektrisch 2.500 € Plug-In-Hybride* |
bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € Vollelektrisch 2.000 € Plug-In-Hybride* | 4.000 € Vollelektrisch 2.500 € Plug-In-Hybride* |
bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € Vollelektrisch 2.500 € Plug-In-Hybride* |
* Plug-in-Hybride / Range-Extender: nur unter Bedingungen
PHEV/Range-Extender sind förderfähig, wenn sie höchstens 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km erreichen („EAER city“ im CoC-Dokument). Auch hier gibt es einen Kinderbonus i.H.v. 500 € pro Kind und maximal 1.000 €. Berücksichtigt werden Kinder im Haushalt mit Kindergeldberechtigung, die bei Erstzulassung noch keine 18 Jahre alt sind.
Hinweis: Maßgeblich ist grundsätzlich der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Das relevante Partnereinkommen wird berücksichtigt – auch bei eheähnlichen Gemeinschaften.
bis 45.000 €
ohne Kinder
5.000 € Vollelektrisch
3.500 € Plug-In-Hybride
1 Kind
5.500 € Vollelektrisch
4.000 € Plug-In-Hybride
2+ Kinder
6.000 € Vollelektrisch
4.500 € Plug-In-Hybride
bis 60.000 €
ohne Kinder
4.000 € Vollelektrisch
2.500 € Plug-In-Hybride
1 Kind
4.500 € Vollelektrisch
3.000 € Plug-In-Hybride
2+ Kinder
5.000 € Vollelektrisch
3.500 € Plug-In-Hybride
bis 80.000 €
ohne Kinder
3.000 € Vollelektrisch
1.500 € Plug-In-Hybride
1 Kind
3.500 € Vollelektrisch
2.000 € Plug-In-Hybride
2+ Kinder
4.000 € Vollelektrisch
2.500 € Plug-In-Hybride
bis 85.000 €
ohne Kinder
nicht förderfähig
1 Kind
3.500 € Vollelektrisch
2.000 € Plug-In-Hybride
2+ Kinder
4.000 € Vollelektrisch
2.500 € Plug-In-Hybride
bis 90.000 €
ohne Kinder
nicht förderfähig
1 Kind
nicht förderfähig
2+ Kinder
4.000 € Vollelektrisch
2.500 € Plug-In-Hybride
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Wer kann die Förderung bekommen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein erstmals im Inland zugelassenes Neufahrzeug kaufen oder leasen – als batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) oder unter Bedingungen auch als Plug-in-Hybrid/Range-Extender.
Einkommensgrenze
Grundsätzlich bis 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro je Kind – bis maximal 90.000 Euro
Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?
Die Förderhöhe ist sozial gestaffelt und hängt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie von minderjährigen Kindern im Haushalt ab. Insgesamt sind beim BEV bis zu 6.000 Euro möglich. Der Kinderbonus beträgt 500 € pro Kind und maximal 1.000 €.
Förderung für reine Elektroautos (BEV) – Orientierung
- Einkommen bis 45.000 €: 5.000 € – 6.000 €
- bis 60.000 €: 4.000 € – 5.000 €
- bis 80.000 €: 3.000 € – 4.000 €
- bis 85.000 €: 3.500 € – 4.000 € (nur bei 1 bzw. 2 Kindern)
- bis 90.000 €: 4.000 € (nur bei 2 Kindern)
Ab wann gilt die Förderung – und wie beantrage ich sie?
Zeitplan
- Förderfähig: Neuzulassung nach dem 01. Januar 2026
- Anträge werden digital beim BAFA über die Förderzentrale Deutschland gestellt.
- Rückwirkende Beantragung möglich – entscheidend ist die Neuzulassung
- Antrag muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung gestellt werden
So gehen Sie vor.
Fahrzeug auswählen
Kauf oder Leasing
Fahrzeug zulassen
Neuzulassung
Antrag online stellen
Digital beim BAFA
Unterlagen einreichen
Kauf/Leasingvertrag, Zulassung etc.
So unterstützen wir Sie bei Herbrand.
Wir begleiten Sie von der Modellwahl bis zur passenden Angebotsstruktur – damit Sie Elektromobilität wirtschaftlich sinnvoll in Ihren Alltag integrieren.
Unser Service für Sie
- Prüfung, ob Ihr Wunschfahrzeug grundsätzlich förderfähig ist (BEV / PHEV-Bedingungen)
- Passende Kauf- oder Leasingangebote nach Ihrem Bedarf
Checkliste für Ihre Antragstellung
FAQ.
Gilt die Förderung auch für Leasing?
Ja, die Förderung ist mit einer Mindesthaltedauer von 36 Monaten auch für Leasing vorgesehen. Das Fahrzeug muss so lange auf die antragstellende Person zugelassen bleiben.
Ab wann kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein – auch rückwirkend für Neuzulassungen ab 01. Januar 2026.
Worauf kommt es an: Bestelldatum oder Zulassung?
Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen innerhalb der Einkommensgrenzen (bis 80.000 €, mit Kindern ggf. bis 90.000 €). Maßgeblich ist grundsätzlich der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Das relevante Partnereinkommen wird berücksichtigt – auch bei eheähnlichen Gemeinschaften. Berücksichtigt werden Kinder im Haushalt mit Kindergeldberechtigung, die bei Erstzulassung noch keine 18 Jahre alt sind.
Sind Plug-in-Hybride förderfähig?
Unter Bedingungen: Höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite. Für die Reichweite zählt konkret die gleichwertige elektromotorische Reichweite innerorts, „EAER city“, im CoC-Dokument.
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