E-Auto-Prämie 2026
Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben auf dieser Website basieren auf dem derzeit veröffentlichten Informationsstand (30.01.2026). Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien und Vorgaben der zuständigen Stellen.
Die E-Auto Prämie kurz erklärt.
Mit der neuen E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Umstieg auf Elektromobilität. Je nach Haushaltseinkommen, Kinderzahl und Fahrzeugart sind 1.500 bis 6.000 Euro Zuschuss möglich – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing.
Kurz erklärt
Förderfähig: Neufahrzeuge (EU-Fahrzeugklasse M1)
Gültig für Neuzulassungen ab 01. Januar 2026
Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 online, auch rückwirkend möglich (entscheidend: Datum der Neuzulassung)
Wer kann die Förderung bekommen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein erstmals im Inland zugelassenes Neufahrzeug kaufen oder leasen – als batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) oder unter Bedingungen auch als Plug-in-Hybrid/Range-Extender.
Einkommensgrenze
Grundsätzlich bis 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro je Kind – bis maximal 90.000 Euro
Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?
Die Förderhöhe ist sozial gestaffelt und hängt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie von minderjährigen Kindern im Haushalt ab. Insgesamt sind beim BEV bis zu 6.000 Euro möglich. Der Kinderbonus beträgt 500 € pro Kind und maximal 1.000 €.
Förderung für reine Elektroautos (BEV) – Orientierung
- Einkommen bis 45.000 €: 5.000 € – 6.000 €
- bis 60.000 €: 4.000 € – 5.000 €
- bis 80.000 €: 3.000 € – 4.000 €
- bis 85.000 €: 3.500 € – 4.000 € (nur bei 1 bzw. 2 Kindern)
- bis 90.000 €: 4.000 € (nur bei 2 Kindern)
Plug-in-Hybride / Range-Extender: nur unter Bedingungen
PHEV/Range-Extender sind (in den aktuell beschriebenen Eckpunkten) förderfähig, wenn sie höchstens 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km erreichen. Auch hier gibt es einen Kinderbonus i.H.v. 500 € pro Kind und maximal 1.000 €.
- Einkommen bis 45.000 €: 3.500 € – 4.500 €
- bis 60.000 €: 2.500 € – 3.500 €
- bis 80.000 €: 1.500 € – 2.500 €
- bis 85.000 €: 2.000 € – 2.500 € (nur bei 1 bzw. 2 Kindern)
- bis 90.000 €: 2.500 € (nur bei 2 Kindern)
Hinweis: Maßgeblich ist das „zu versteuernde Einkommen“ laut Steuerbescheid.
Ab wann gilt die Prämie – und wie beantrage ich sie?
Zeitplan
- Förderfähig: Neuzulassung nach dem 01. Januar 2026
- Antrag: voraussichtlich ab Mai 2026 online
- Rückwirkende Beantragung möglich – entscheidend ist die Neuzulassung
- Antrag muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung gestellt werden
So gehen Sie vor (Step-by-step)
- Fahrzeug auswählen (Kauf oder Leasing)
- Fahrzeug zulassen (Neuzulassung)
- Antrag online stellen (Start voraussichtlich Mai 2026)
- Unterlagen einreichen (Kauf-/Leasingvertrag, Zulassung etc.)
So unterstützen wir Sie bei Herbrand.
Wir begleiten Sie von der Modellwahl bis zur passenden Angebotsstruktur – damit Sie Elektromobilität wirtschaftlich sinnvoll in Ihren Alltag integrieren.
Unser Service für Sie
- Prüfung, ob Ihr Wunschfahrzeug grundsätzlich förderfähig ist (BEV / PHEV-Bedingungen)
- Passende Kauf- oder Leasingangebote nach Ihrem Bedarf
Checkliste für Ihre Antragstellung
Gilt die Förderung auch für Leasing?
Ja, die Förderung ist in den veröffentlichten Eckpunkten auch für Leasing vorgesehen. Ob und welche Mindestlaufzeit vorgesehen ist, ist noch nicht bekannt.
Ab wann kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein – auch rückwirkend für Neuzulassungen ab 01. Januar 2026.
Worauf kommt es an: Bestelldatum oder Zulassung?
Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen innerhalb der Einkommensgrenzen (bis 80.000 €, mit Kindern ggf. bis 90.000 €).
Sind Plug-in-Hybride förderfähig?
Unter Bedingungen (CO₂ ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km).
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