Antragsstart: 14. April 2026
Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" (ehemals De-minimis)
BALM-Förderung 2026
Bis zu 80 % Zuschuss für Ihren Fuhrpark sichern!
Nutzen Sie staatliche Fördermittel für Sicherheit, Nachrüstung und Effizienz Ihrer Nutzfahrzeuge – jetzt vorbereiten und rechtzeitig zum Start am 14. April handeln.
BALM-Förderung 2026.
Investitionen in Sicherheit und Nachrüstung können sich jetzt besonders lohnen.
Mit dem Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (ehemals De-minimis) unterstützt der Bund Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei bestimmten Maßnahmen rund um Sicherheit, Effizienz und Nachrüstung. In der Förderperiode 2026 sind bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig.
Der Antragsstart ist am 14. April 2026, die Antragsfrist endet am 31. August 2026.
Auf einen Blick.
BALM-FÖRDERUNG:
-
Förderquote:
bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben -
Fahrzeugsatz:
bis zu 2.000 € je schwerem Nutzfahrzeug -
Förderobergrenze:
max. 33.000 € pro Unternehmen und Jahr -
Förderfähige Fahrzeuge:
schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 t im Güterkraftverkehr -
Antragszeitraum:
14. April 2026, 9.00 Uhr bis 31. August 2026
Die Mittel werden nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Sobald der Fördertopf leer ist, werden keine weiteren Anträge berücksichtigt.
Was wird gefördert?
Rüsten Sie Ihren Fuhrpark gezielt nach.
-
Assistenzsysteme:
Nachrüstung von Abbiegeassistenten und anderen Sicherheitssystemen. -
Ladungssicherung:
Hochwertige Spanngurte, Sperrbalken und Antirutschmatten. -
Ergonomie & Gesundheit:
Optimierung der Fahrerkabine (z. B. durch ergonomische Sitze). -
Arbeitsschutz:
Hochwertige Schutzausrüstung für Ihr Fahrpersonal.
Profitieren Sie von Zuschüssen für Maßnahmen, die Sie direkt bei uns umsetzen können. Wir beraten Sie gerne zu passenden Nachrüstlösungen für Ihren Fuhrpark.
Beispiele für förderfähige Nachrüstung:
Rückfahrkamera
ab 799,- €
Arbeitsscheinwerfer
ab 599,- €
Dachklimaanlage
ab 3.250,- €
Mit Förderung reduziert sich Ihre Investition deutlich.
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Beratung & Terminvereinbarung
Bereit für die Nachrüstung?
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Sicherheits-Features für Ihren Fuhrpark sinnvoll sind. Wir erstellen Ihnen gerne ein passendes Angebot für Ihre förderfähigen Maßnahmen.
BALM-Förderung
Hinweise zur Antragstellung.
Wir möchten, dass Sie optimal von staatlichen Zuschüssen profitieren.
Bitte beachten Sie:
Die Prüfung der Förderfähigkeit und die Antragstellung erfolgen durch Sie selbst oder über eine Fördermittelagentur. Eine individuelle Förderberatung übernehmen wir nicht.
Wir unterstützen Sie gern mit den passenden, förderfähigen Nachrüstlösungen für Ihren Fuhrpark.
Häufige Fragen.
Alle Details zu Voraussetzungen, Richtlinien und Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM).
Kann ich mehrere Maßnahmen gleichzeitig fördern lassen?
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen im Güterkraftverkehr finanziell bei Investitionen in Sicherheit, Effizienz und Arbeitsbedingungen.
Gefördert werden vor allem Maßnahmen zur Nachrüstung bestehender Nutzfahrzeuge – z. B. Assistenzsysteme oder Lösungen zur Ladungssicherung.
Hieß die BALM-Förderung früher De-minimis?
Ja. Das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ ist vielen noch unter dem früheren Namen De-minimis-Förderung bekannt. Inhaltlich geht es weiterhin um Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen rund um Sicherheit, Effizienz und Nachrüstung im Güterkraftverkehr. Je nach Förderperiode können sich jedoch die förderfähigen Maßnahmen und Rahmenbedingungen ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben des BALM.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das BALM eService-Portal.
Dort geben Sie Ihre geplanten Maßnahmen an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
Muss ich den Antrag vor der Umsetzung stellen?
Ja. Die Förderung muss vor der Beauftragung oder Umsetzung der Maßnahmen beantragt werden.
Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind in der Regel nicht förderfähig.
Kann Herbrand die Antragstellung für mich übernehmen?
Nein. Die Antragstellung erfolgt durch Sie selbst oder eine Fördermittelagentur.
Wir unterstützen Sie jedoch bei der Auswahl geeigneter, förderfähiger Maßnahmen und erstellen passende Angebote.
Lohnt sich die Förderung auch für kleinere Fuhrparks?
Ja. Gerade durch die hohe Förderquote können sich auch einzelne Nachrüstungen wirtschaftlich schnell rechnen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
- Maximal 2.000 € pro Fahrzeug
- Maximal 33.000 € pro Unternehmen und Jahr
Die genaue Förderhöhe hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?
Gefördert werden Investitionen in:
- Sicherheits- und Assistenzsysteme (z. B. Abbiegeassistenten)
- Rückfahrkameras
- Ladungssicherung
- ergonomische Verbesserungen
- Arbeitsschutzmaßnahmen
Wichtig: Es handelt sich überwiegend um Nachrüstungen bestehender Fahrzeuge.
Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?
Ihr Unternehmen muss im Güterkraftverkehr tätig sein und die Fahrzeuge müssen entsprechend eingesetzt werden.
Die genaue Prüfung der Voraussetzungen erfolgt im Rahmen der Antragstellung über das BALM.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben und schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen einsetzen.
Dazu zählen z. B. Speditionen, Logistikunternehmen sowie Handwerks- oder Bauunternehmen mit eigenem Fuhrpark.
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